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Staatliche Förderung beim Bausparen: Was zu prüfen ist

Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage und vermögenswirksame Leistungen können das Bausparen unterstützen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

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Welche Förderwege infrage kommen

Beim Bausparen können verschiedene Förderungen zusammentreffen. Die Wohnungsbauprämie richtet sich an begünstigte eigene Einzahlungen. Vermögenswirksame Leistungen werden vom Arbeitgeber angelegt; unter bestimmten Voraussetzungen kann zusätzlich eine Arbeitnehmersparzulage beantragt werden.

Anspruch, Einkommensgrenzen, förderfähige Beträge und Bindungsregeln richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen. Aktuelle Werte sollten deshalb bei einer amtlichen Stelle oder anhand der aktuellen Vertragsunterlagen geprüft werden.

  • Wohnungsbauprämie für begünstigte eigene Sparleistungen
  • vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers
  • Arbeitnehmersparzulage bei erfüllten Voraussetzungen
  • mögliche regionale Förderprogramme für das spätere Vorhaben
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Antrag, Fristen und Verwendungsregeln

Förderungen werden nicht in jedem Fall automatisch gutgeschrieben. Je nach Leistung sind Anträge, Arbeitgeberunterlagen oder Angaben in der Steuererklärung erforderlich. Auch Fristen und die Art der späteren Verwendung können eine Rolle spielen.

Wer einen Vertrag kündigt, überträgt oder anders als vorgesehen verwendet, sollte zuvor mögliche Folgen für bereits gewährte Förderungen klären. Die verbindliche Auskunft erteilt die zuständige Stelle beziehungsweise der Vertragspartner.

  • jährliche Unterlagen und Antragswege prüfen
  • Einkommensvoraussetzungen aktuell bestätigen
  • Bindungs- und Verwendungsregeln dokumentieren
  • Folgen von Kündigung oder Vertragsänderung klären
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Förderung in die Gesamtrechnung aufnehmen

Eine mögliche Zulage ist nur ein Teil des Vertrags. Abschlussgebühr, laufende Entgelte, Guthabenzins, Sparzeit und die Bedingungen des späteren Darlehens bleiben für die Beurteilung maßgeblich.

Sinnvoll ist eine Rechnung mit und ohne Förderung. So wird sichtbar, ob der Vertrag auch dann tragbar bleibt, wenn sich der Anspruch ändert oder eine Zulage geringer ausfällt als erwartet.

FAQ

Häufige Fragen

Bekomme ich die Wohnungsbauprämie automatisch?

Die Prämie muss nach dem vorgesehenen Verfahren beantragt werden. Ob ein Anspruch besteht, hängt von den jeweils geltenden persönlichen und gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Kann mein Arbeitgeber direkt in den Bausparvertrag einzahlen?

Vermögenswirksame Leistungen können grundsätzlich in einen dafür geeigneten Vertrag fließen. Höhe, Anspruch und Abwicklung sollten mit Arbeitgeber und Bausparkasse abgestimmt werden.

Was passiert bei einer vorzeitigen Kündigung?

Eine vorzeitige Verfügung kann Auswirkungen auf Förderungen haben. Vor der Kündigung sollten Vertragsbedingungen und die für die Förderung geltenden Regeln geprüft werden.

QUELLEN

Weiterführende, externe Informationen

Diese Quellen wurden für die Erstellung des Beitrags verwendet. Inhalte und Förderbedingungen können sich ändern.

Bausparen mit staatlicher Förderung: Voraussetzungen